Barrierefreiheit

Lassen Sie sich individuell beraten, sichern Sie sich ein passendes Angebot und profitieren Sie Barrierefreiheit in unseren Autohäusern!

Beratung

Mobilität - wir machen es für Sie möglich.

In unseren Autohäusern in Berlin-Steglitz und Berlin-Spandau bieten wir Ihnen alles auf einer Ebene. Neu-, Gebrauchtwagen & Service sind vollumfänglich ebenerdig erreichbar.
Ebenfalls finden Sie in unseren Häusern behindertengerechte Toiletten und Parkplätze
Einige unserer speziell geschulten Verkaufsberater:innen stehen für eine kostenlose Beratung zur Verfügung und zeigen Ihnen dabei gerne bereits behindertengerecht umgebaute Fahrzeuge und nachträgliche Fahrzeugumbau-Lösungen auf.
Zusammen mit unseren Netzwerkpartnern sind wir Ihr kompetenter und vertrauensvoller Ansprechpartner rund um das Thema Handicap-Lösungen.
Wir freuen uns auf Sie!

Unsere Standorte
Berlin-Spandau
Berlin-Spandau
Mazda Suzuki
Autohaus Meklenborg
Nonnendammallee 10
13599 Berlin-Spandau
030-76681-0
030-76681-480
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Berlin-Steglitz/Lankwitz
Berlin-Steglitz/Lankwitz
Mazda Suzuki
Autohaus Meklenborg
Malteserstraße 10-18
12247 Berlin-Steglitz/Lankwitz
030 76681-0
030 76681-118
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Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.

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