E-Mobilität im Autohaus Meklenborg
Man kommt an diesem Thema kaum vorbei: Elektrifizierte Fahrzeuge sind die Zukunft.
Die Zeiten, in denen Sie nur zwischen Benzin und Diesel wählen konnten, sind vorbei. Heute stehen Ihnen zusätzlich eine Reihe von elektrifizierten Antrieben zur Auswahl. Ob Batterie-Fahrzeug, Mild-Hybrid oder Plug-in-Hybrid – das Modellangebot wird immer umfangreicher.
Unsere Experten helfen Ihnen, das passende Modell für eine spannende Zukunft zu finden.
>> Was bedeutet E-Mobilität?
>> Welche Arten von Elektrofahrzeugen gibt es?
>> Welche Arten von Ladepunkten gibt es?
>> Was bedeutet Ladeleistung?
>> Welche Ladesysteme gibt es?
>> Welche Arten von Strom gibt es?
>> Was ist bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur zu beachten?
>> Welche Förderprogramme zur Anschaffung von Elektroautos gibt es?
>> Unser E-xperte
Was bedeutet E-Mobilität?
E-Mobilität bezeichnet im Automobilen Bereich alternative Antriebe zu herkömmlichen Verbrennungsmotoren. Dafür wird anstelle fossiler Brennstoffe z.B. Strom als Energielieferant für den Motor genutzt.
Welche Arten von Elektrofahrzeugen gibt es?
Grundsätzlich kann in zwei Systeme von hybriden Elektroantrieben unterschieden werden.
Eine Art ist der serielle Hybridantrieb. Hier erfolgt kein direkter Antrieb des Fahrzeugs über den Verbrennungsmotor. Dieser dient lediglich als Antriebsquelle für einen Stromgenerator, der den erzeugten Strom an die Batterie oder direkt an den Elektromotor abgibt. Die zweite Art ist der parallele Hybridantrieb. Hier sind Verbrennungs- und Elektromotor mechanisch verbunden, sodass beide Antriebe parallel genutzt werden können. Ist die HV-Batterie geladen, gibt sie Strom an den Elektromotor ab, der dann den Verbrennungsmotor unterstützt. Ist die HV-Batterie nicht geladen, fungiert der Elektromotor als Generator. Angetrieben durch den Verbrennungsmotor kann der Elektromotor/-generator die Batterie wieder aufladen.
Hybridfahrzeug (HEV)
- wird nicht von außen elektrisch aufgeladen
- verfügt über Verbrennungs- und Elektromotor sowie HV-Batterie
Plug-In-Hybrid (PHEV)
- kann von außen aufgeladen werden
- benötigt eine Ladestation, wenn überwiegend elektrisch gefahren werden soll
- verfügt über Verbrennungs- und Elektromotor sowie HV-Batterie
- rein elektrisches Fahren möglich
Range Extender Elektrofahrzeug (REEV)
- verfügt über Elektromotor sowie HV-Batterie
- Verbrennungsmotor um elektrische Energie für Batterie oder Antrieb zu erzeugen
Batterie-Elektrofahrzeug (BEV)
- Elektromotor
- HV-Energiespeicher (HV-Batterie)
Fahrzeuge mit Brennstoffzelle
- Eine Brennstoffzelle wandelt Wasserstoff mit Hilfe von Luftsauerstoff zu Wasser um. Während dieser chemischen Reaktion wird elektrische Energie freigesetzt. Ein Elektromotor sorgt für den Antrieb.
Welche Arten von Ladepunkten gibt es?
Grundsätzlich wird zwischen nicht-öffentlich zugänglichen und öffentlich zugänglichen Ladepunkten unterschieden. Bei den letztgenannten Stationen wird zwischen zwei Arten unterschieden:
- Normalladepunkt (bis 22 kW Ladeleistung)
- Schnellladepunkt (> 22 kW Ladeleistung)
Was bedeutet Ladeleistung?
Die maximale Ladeleistung einer Ladestation beschreibt die Menge an Energie in kW, die über die Ladesäule innerhalb einer Stunde in das Fahrzeug getankt werden kann.
Welche Ladesysteme gibt es?
TYP2 COMBO | TYP2 | ChaDeMo | |
Spannungsform | Wechselspannung (AC) Gleichspannung (DC) | Wechselspannung (AC) | Gleichspannung (DC) |
Übertragbare Leistung | 3,7 bis 43,5 kW (AC) 170 kW (DC) -> aktuell Erweiterung auf bis zu 350 kW (DC) | 3,7 bis 43,5 kW (AC) | 50 kW (DC) |
Übertragbarer Strom | 63 A (AC) 200 A (DC) | 63 A (AC) | 200 A (DC) |
Welche Arten von Strom gibt es?
Strom | Wechselstrom AC 1-phasig | Wechselstrom AC 3-phasig | Gleichstrom DC |
Lade- leistung in kW | bis 3,7 | bis 43 | bis 350 |
Ladestrom in Ampere | bis 16 | bis 63 | bis 200 |
Anwendung | normale Haushaltssteckdose | Starkstrom, z.B. Kochfelder | Schnellladesäulen Typ2 Combo, ChaDeMo |
Was ist bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur auf einem privaten Grundstück zu beachten?
Es kann durchaus notwendig werden, für die Versorgung der Elektrofahrzeuge den Hausanschluss zu verstärken oder einen separaten Hausanschluss für das Laden von Elektrofahrzeugen zu installieren. Empfohlen wird, vorhandene elektrotechnische Installationen und Infrastruktur vor dem Anschluss von Elektrofahrzeugen von einer eingetragenen Elektrofachkraft hinsichtlich der technischen und rechtlichen Sicherheit überprüfen und ggf. überarbeiten zu lassen (DIN VDE 0100-722).
Auf der Homepage des ZVEH finden Sie eine Auflistung von Fachbetrieben.
https://www.zveh.de/fachbetriebssuche/
Welche Förderprogramme zur Anschaffung von Elektroautos gibt es?
Es gibt aktuell Förderprogramme von Bund, Ländern, Herstellern und Kommunen.
Grundsätzlich sollte zwischen zwei Themenfeldern unterschieden werden:
- Förderung im Bereich der Fahrzeuganschaffung
- Förderprogramme, die die Errichtung von Ladeinfrastruktur betreffen.
Umweltbonus der BAFA
Die Bundesregierung hat das Förderprogramm für Elektromobilität (Umweltbonus) ins Leben gerufen. Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Stiftungen
- Körperschaften
- Vereine
Fördervoraussetzungen
- Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes, sowie der Erwerb eines Elektrofahrzeuges bei der zweiten Zulassung im Inland.
- Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden, welche unter Publikationen auf www.bafa.de verfügbar ist.
- Der Erwerb sowie die Erstzulassung müssen ab dem 18. Mai 2016 oder später erfolgt sein.
- Für Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 zugelassen worden sind, muss die Antragstellung spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf die Antragstellerin/den Antragsteller erfolgen.
- Im Fall von jungen gebrauchten Fahrzeugen (zweite Zulassung), muss die Erstzulassung nach dem 4. November 2019 oder später erfolgt sein.
- Das Fahrzeug muss zum ersten Mal zugelassen sein oder im Falle der zweiten Zulassung maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen sein. Im Falle der Zweitzulassung muss das Fahrzeug eine maximale Laufleistung von 15.000 Kilometer aufweisen und darf nachweislich noch nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen EU-Staat gefördert worden sein.
- Der Bundesanteil am Umweltbonus kann nur für elektrisch betriebene Fahrzeuge gewährt werden, wenn deren Netto-Listenpreis des Basismodells in Deutschland maximal 65.000 Euro beträgt.
- Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.
Höhe der Förderung:
Am 3. Juni hat der Koalitionsausschuss eine Erhöhung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) beschlossen. Der Koalitionsausschuss hat beschlossen den Bundesanteil am Umweltbonus als neue Innovationsprämie zu verdoppeln.
Ziel ist es die neuen Fördersätze rückwirkend für alle Fahrzeuge anzuwenden, die ab dem 4. Juni 2020 zugelassen wurden. Es sollen alle Autos, die auch bisher vom Umweltbonus profitieren, die Innovationsprämie erhalten können: reine Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenautos sowie entsprechende Gebrauchtfahrzeuge. Diese Maßnahme soll befristet bis 31. Dezember 2021 eingeführt werden. Eine beispielhafte Übersicht der geplanten Kaufprämie mit Bundes- und Herstelleranteil findet sich untenstehend:
Übersicht für Elektrofahrzeuge bis 40.000 Euro Nettolistenpreis:
Art: | Bundesanteil: | Herstelleranteil: | Kaufprämie: |
Batteriefz. | 6.000,- € | 3.000,- € | 9.000,- € |
PlugIn- Hybrid | 4.500,- € | 2.250,- € | 6.750,- € |
Übersicht für Elektrofahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreis:
Art: | Bundesanteil: | Herstelleranteil: | Kaufprämie: |
Batteriefz. | 5.000,- € | 2.500,- € | 7.500,- € |
PlugIn- Hybrid | 3.750,- € | 1.875,- € | 5.625,- € |
Die Erhöhung des Umweltbonus soll im bestehenden System umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Anträge auch in Zukunft elektronisch beim BAFA gestellt werden können. Eine gesonderte Beantragung der Innovationsprämie wird nicht notwendig sein.
Die Beschlüsse der Koalition zur Erhöhung des Umweltbonus werden nun vom BMWi schnellstmöglich umgesetzt. Dafür muss die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission erneut eingeholt werden
Alle Details zu Fördervoraussetzungen sowie nähere Informationen erhalten Sie unter www.bafa.de
Unser E-xperte:

Unser E-xperte hilft Ihnen, das passende Modell für eine spannende Zukunft zu finden.
Norman Przygodda
Verkaufsberater Neuwagen
Tel.: 030 / 766 81 - 417
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Quellen:
Broschüre "Elektromobilität - Ein Leitfaden für den Automobilvertrieb" (Marcus Weller, Niklas Hostnik), Herausgeber Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V., Bonn,
BAFA